Formulare zum Download

Bitte klicken Sie rechts auf das Plus-Zeichen. Dann klappt sich der jeweilige Bereich auf und Sie können die Formulare einzeln herunterladen.  (Mit Klick auf das Formular öffnet es sich in einem neuen Tab .)

!! Bitte laden Sie sich das Formular herunter und öffnen Sie es lokal auf Ihrem Rechner. Im Acrobat Reader lassen sich die Formluare direkt am Computer ausfüllen und auch an uns verschicken.

Ablauf eines Mandats

Ein Mandat gliedert sich in die drei Phasen der Vorbereitung, Beurkundung und des Vollzuges der Urkunde, die ich Ihnen hier kurz vorstellen möchte:

1. Die Vorbereitung: Kontaktaufnahme, Entwurfsfertigung, Entwurfsprüfung

Sie können gerne per E-Mail, telefonisch oder persönlich wegen einem neuen Anliegen mit uns in Kontakt treten.

Vorab können Sie – soweit für Ihren konkreten Fall vorhanden – gerne die hier herunterladbaren Formulare ausfüllen, per Post oder via E-Mail an uns übersenden oder persönlich übergeben. Danach kann ein Vorbesprechungstermin vereinbart werden, sofern dieser gewünscht ist. Im Bereich des Erb-, Familien- und Überlassungsrechtes ist das in aller Regel sinnvoll, denn die dort denkbaren Gestaltungen sind so vielfältig wie das Leben. Nach der Kontaktaufnahme bzw. dem Vorgespräch wird von uns ein Entwurf gefertigt. In der Phase der Entwurfserstellung passiert viel juristische Arbeit im Hintergrund, so dass dieser Schritt manchmal eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Den fertigen Entwurf erhalten Sie von uns zur Prüfung und Vorbereitung des Beurkundungstermins zugesandt. Bitte lesen Sie sich den Entwurf, vor dem Beurkundungstermin genau durch und teilen Sie uns Ergänzungen und Änderungen baldmöglichst vor dem Beurkundungstermin mit.

2. Die Beurkundung

Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, so kann mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ein Beurkundungstermin vereinbart werden. Im Beurkundungstermin wird die gesamte Urkunde – sofern es sich nicht um eine reine Unterschriftsbeglaubigung wie etwa bei einer Registeranmeldung handelt – laut vorgelesen. Sinn des Vorlesens ist es, allen Regelungen des Vertrages einer abschließenden Kontrolle zu unterziehen, Erläuterungen vom Notar zu erhalten und abschließende Fragen stellen zu können.

3. Der Vollzug

Mit der Unterschrift unter die fertige Urkunde ist es in der Regel noch nicht getan. Notarielle Urkunden müssen fast immer vollzogen werden. Das heißt, dass nach der Beurkundung weitere Umsetzungsschritte erforderlich sind, um die wir uns für Sie kümmern. So sind etwa bei einem Grundstückskaufvertrag eine Reihe von Genehmigungen und Bescheinigungen von Behörden einzuholen, damit die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Welche Schritte nach der Beurkundung anstehen, erklärt der Notar bei der Beurkundung. Auch werden Sie im Rahmen des Vollzuges an die Hand genommen. Wenn alles wie geplant umgesetzt ist, erhalten Sie eine Nachricht von uns.